AGB

#01.09.2020
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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

 

1. Vertragsgegenstand

Promotion-Tools AG (nachfolgend "Promotion-Tools") bietet als Full Service Agentur für Live Brand Experience und Field Marketing vornehmlich Dienstleistungen im Below-the-Line-Marketing an. Zur Positionierung und Vermarktung von verschiedenen Produkten und Dienstleistungen besitzt Promotion-Tools die notwendige Erfahrung, das erforderliche Know-how sowie Kontakte und Zugriff auf einen Pool geeigneter Field Agents, eine professionelle Infrastruktur und ein Netzwerk von Partnern und Lieferanten.

2. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und regeln sämtliche Beziehungen zwischen Promotion-Tools und ihren Kunden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anwendbar und verbindlich, wenn sie im Angebot, in der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Sie finden auch Anwendung auf die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, insbesondere auf alle weiteren Leistungen von Promotion-Tools, die später im Zusammenhang mit der Auftragserteilung erbracht werden. Von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Enthalten die schriftliche Vereinbarung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen der schriftlichen Vereinbarung denjenigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen der schriftlichen Vereinbarung unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Vertragsbeziehungen mit der Promotion-Tools gelten ausschliesslich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Promotion-Tools AG. Stehen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Bedingungen des Kunden, der mit der Promotion-Tools in Geschäftsbeziehung tritt, in Widerspruch, so gehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Promotion-Tools vor, auch wenn Promotion-Tools denen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

Auf die Geltung und Abrufbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Promotion-Tools wird jeweils bei der Offertenstellung bzw. im Kostenvoranschlag ausdrücklich hingewiesen. Mit der Annahme der Offerte bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung akzeptiert der Kunde die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Promotion-Tools und auch dessen Vorrang von allfälligen eigenen abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.

3. Vorleistungen und Auftragserteilung

Promotion-Tools erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen. Für die Ausarbeitung von Vorschlägen über die geplanten Aktivitäten, einschliesslich Kostenberechnungen, verlangt Promotion-Tools ein Honorar. Promotion-Tools ist gehalten, bei Annahme eines Präsentationsauftrages dem allfälligen Kunden die Höhe des Präsentationshonorars schriftlich mitzuteilen. Kosten Dritter und Reisespesen sind nicht im Honorar enthalten und werden gemäss vorgängiger Absprache gesondert in Rechnung gestellt.

Die definitive Auftragserteilung erfolgt mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch gegenseitige Unterzeichnung eines Vertrages.

Promotion-Tools ist von Montag bis Freitag, von 09.00 bis 18.00 Uhr, erreichbar. Ausserhalb von diesen Zeiten ist eine Kontaktaufnahme nach vorgängiger Absprache möglich.

4. Vertragsschluss

Die Offerte von Promotion-Tools erfolgt kostenlos, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Die Offerte ist während der von Promotion-Tools in der Offerte genannten Frist verbindlich. Benennt Promotion-Tools keine Frist, ist Promotion-Tools vom Datum der Offerte an während 30 Tagen an die Offerte gebunden.

Der Vertrag zwischen Promotion-Tools und dem Kunden kommt i.d.R. durch schriftliche Bestätigung der Offerte durch den Kunden zustande.

5. Konkurrenzausschluss

Ein Konkurrenzausschluss gilt nur, wenn er schriftlich vereinbart wurde.

6. Stellvertretung/Leistung Dritter

Promotion-Tools ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen.

Soweit Promotion-Tools stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden handelt, haftet sie nur für sorgfältige Auswahl und Instruktion der Dritten.

7. Ausführung des Auftrags

Der Kundenauftrag wird durch Promotion-Tools entsprechend der vereinbarten Auftragsanforderung ausgeführt. Promotion-Tools erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan. Sollte es während des Einsatzes notwendig sein, andere als die vereinbarten Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab mit Promotion-Tools abzusprechen. Umgekehrt informiert Promotion-Tools den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt dem Auftraggeber sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden. 

Bei Terminverzug von Promotion-Tools räumt der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist ein.

Promotion-Tools kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung eines Auftrags die Durchführung anderen Personen übertragen als ursprünglich vereinbart. Beim Einsatz von Mitarbeitern gewährleistet Promotion-Tools die getreue und sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion.

Promotion-Tools behält sich vor, den Auftrag aus wichtigem Grund (z.B. drohende Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des Auftraggebers) oder bei nicht vereinbarungsgemässer Zahlung nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbindet.

8. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer jede Unterstützung an, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen, Materialien, Hardware, Datenträger etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.

Der Auftraggeber prüft die vertragsgemässe Erfüllung laufend. Allfällige Einwendungen und Mängel teilt der Auftraggeber Promotion-Tools unverzüglich schriftlich mit. Andernfalls ist von einer vertragsgemässen Erfüllung auszugehen.

9. Vergütung und Budgetgarantie

Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem Vertrag, der durch Bestätigung der Offerte zustande kommt. Die Vergütung der von Promotion-Tools erbrachten Dienstleistungen wird durch die Aufstellung eines Budgets oder nach Aufwand berechnet. Die entsprechenden Ansätze (Stunden bzw. Tagesansätze) werden dem Kunden mitgeteilt. Alle von Promotion-Tools errechneten, offerierten oder in Aussicht gestellten Kosten und Honorare verstehen sich netto exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie exklusive allfälliger weiterer Kosten wie etwa Steuern, Abgaben, Gebühren, Zoll, Verpackung, Fracht, Versicherung, Sonderbewilligungen, Beurkundungen und dgl. Solche Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen und werden deshalb von Promotion-Tools zusätzlich in Rechnung gestellt. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, steht es Promotion-Tools frei, die erbrachten Leistungen periodisch in Rechnung zu stellen.

Im Rahmen des vereinbarten Auftrages gehen alle Budgetüberschreitungen und Extrakosten zulasten von Promotion-Tools, sofern der Kunde nicht vorgängig über die Budgetüberschreitung informiert wurde und er diese nicht genehmigt hat. Jede Änderung des Auftrages in Bezug auf den Inhalt oder den Umfang setzt die Erstellung eines neuen Budgets und dessen Genehmigung durch den Kunden voraus. 

Promotion-Tools behält sich ferner vor, ihre Dienstleistungen und die Preise ihrer Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise bekannt gegeben. Erhöht Promotion-Tools die Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Auftraggebers führen oder ändert Promotion-Tools eine vom Auftraggeber bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Auftraggebers, kann der Auftraggeber die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanziellen Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt der Auftraggeber dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung.

10. Zahlung / Verrechnungsverbot

Bei Auftragsbestätigung wird dem Kunden eine Teilrechnung (normalerweise in der Höhe von 75% des budgetierten Betrags) zugestellt, welche innert 10 Tagen zur Zahlung fällig ist. 

Nach Abschluss des Auftrags erstellt Promotion-Tools eine Schlussrechnung über die gesamten Projektkosten abzüglich der geleisteten Teilrechnung. Die Schlussrechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt durch Banküberweisung zu bezahlen. Die Vergütung von Promotion-Tools wird innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber ohne weiteres einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 50.00 pro Mahnung. Hat Promotion-Tools Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann Promotion-Tools auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen oder den Auftrag vorzeitig beenden.

11. Stornierung eines Auftrags / Annullation bestätigter Aufträge

Wird ein Auftrag vor seiner vertragsgemässen Erfüllung annulliert oder dessen Umfang wesentlich gekürzt, hat der Kunde Promotion-Tools für die geleistete Arbeit, das gebuchte Personal sowie die entstandenen Umtriebe vollumfänglich zu entschädigen.

Wird ein laufender Auftrag annulliert oder dessen Umfang wesentlich gekürzt, hat der Kunde Promotion-Tools für die geleistete Arbeit, das gebuchte Personal sowie die entstandenen Umtriebe vollumfänglich zu entschädigen.

12. Lagermiete und Auflösung

Bei kurzen Einlagerungen bis ca. 2 Monate, die im Rahmen eines laufenden Projektes benötigt werden, wird die Fläche nach Aufwand in Rechnung gestellt und laufen mit dem Ende des Projektes automatisch aus. Bei Langzeitmieten über zwei Monate entsteht ein Vertragsverhältnis mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist (kündbar auf jedes Monatsende, ausgenommen ist der Monat Dezember). Die letzten 6 Monatsmieten werden nach Aufwand, beziehungsweise wenn höher, auf der Basis des durchschnittlichen Lagerbestandes der letzten 12 Monate berechnet.

13. Geistiges Eigentum / Urheber- und Nutzungsrechte

Auftraggeber und Promotion-Tools sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschliesslich Bild und Filmmaterial, nach Absprache und Genehmigung für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers beinhalten.

Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum von Promotion-Tools, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen von Präsentationen und Konzepten geäusserten Vorschlägen und Ideen. Sämtliche Rechte an solchen Ergebnissen der Dienstleistungen, namentlich Eigentumsrechte, Inhaberrechte, Immaterialgüterrechte (insbesondere, aber nicht abschliessend an Erfindungen, Know-how, Urheberrechte und sonstigen immateriellen oder gewerblichen Schutzrechten, unabhängig davon, ob diese registriert sind oder nicht), einschliesslich des Rechtes zur Anmeldung von Schutzrechten sowie das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung von Schutzrechten an Dritte verbleiben exklusiv bei Promotion-Tools. Die Nutzung solcher Rechte (insb. des geistigen Eigentums und der Urheberrechte) über die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit hinaus ist dem Kunden ohne schriftliche Zustimmung von Promotion-Tools nicht gestattet. Für den Fall einer widerrechtlichen Nutzung schuldet der Kunde Promotion-Tools eine Konventionalstrafe von CHF 100'000 pro Übertretung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der widerrechtlichen Nutzung nicht dahin und es kann weiterhin deren Beseitigung verlangt werden.

Zur Herausgabe von Unterlagen und Daten zum Werk kann Promotion-Tools nur dann verpflichtet werden, wenn die Übertragung der damit verbundenen Rechte an den Kunden entschädigt oder vorgängig vereinbart wurde. Die vom Kunden eingebrachten Unterlagen und Daten sind diesem auf Verlangen jederzeit auszuliefern.

14. Vertraulichkeit

Promotion-Tools ist als Beauftragte ihrer Kunden tätig und wahrt deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen.

Promotion-Tools und ihre Kunden verpflichten sich gegenseitig, alle schützenswerten Informationen und Unterlagen, von denen sie im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung Kenntnis erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Soweit als möglich werden schützenswerte Daten im Schriftverkehr entsprechend gekennzeichnet. Nicht als schützenswerte Informationen gelten die von Promotion-Tools geschaffenen Werbemittel, die für die öffentliche Nutzung freigegeben wurden.

Die Geheimhaltungspflicht besteht schon im Offert Stadium und gilt im Übrigen während der Dauer eines Einzelauftrags sowie während der darauffolgenden 5 Jahre nach Beendigung des Auftrags.

Aus Datenschutzgründen gibt Promotion-Tools keine persönlichen Informationen über ihre Field Agents an ihre Kunden bekannt.

15. Mängelrügen und Gewährleistung

Soweit Promotion-Tools mit dem Kunden Werkverträge über das Erstellen eines Konzepts oder eine kreative Gestaltungsarbeit abgeschlossen hat, sind Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Erhalt des Werkes oder Teilen davon, unter gleichzeitiger Übergabe der Gegenstände zu erheben. Das Gleiche gilt bei versteckten Mängeln mit der Massgabe, dass die Ausschlussfrist von 7 Tagen erst ab Feststellung des Mangels läuft. Die Gewährleistung endet in jedem Fall 1 Jahr nach Ablieferung.

Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale bei künstlerischer Gestaltung wie Farben und Masse können nicht Gegenstand einer Mängelrüge sein, soweit der Kunde hierzu keine exakten Anweisungen gegeben hat. Für materialbedingte Farb- und Massschwankungen gelten die branchenüblichen Toleranzgrenzen. Keine Rechtsgewähr übernimmt Promotion-Tools für die vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Materialien.

Promotion-Tools wird im Fall einer Mängelrüge das vorrangige Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt. Ist die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung innert zumutbarer Frist nicht möglich oder schlägt sie fehl, steht dem Kunden bei erheblichen Mängeln die Wahl zwischen dem Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages offen. Die Mängelhaftung von Promotion-Tools erlischt, wenn der Kunde ohne vorherige Zustimmung von Promotion-Tools selbst oder durch Dritte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Gegenständen unternimmt. Keine Gewähr übernimmt Promotion-Tools für Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung sie lediglich als Vermittlerin aufgetreten ist.

Beim Einsatz von Mitarbeitern gewährleistet Promotion-Tools die getreue und sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion.

16. Haftung

Die Haftung von Promotion-Tools AG für ungetreue und unsorgfältige Ausführung des Auftrages beschränkt sich auf die unsorgfältige Auswahl und Instruktion der eingesetzten Mitarbeiter und greift überdies nur bei leichter Fahrlässigkeit.

Promotion-Tools haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Verluste, Beschädigungen und Löschungen von Materialien und Unterlagen, welche ihr vom Kunden für einen Promotionseinsatz zur Verfügung gestellt oder zur Aufbewahrung übergeben wurden. Dafür sowie für andere von den Mitarbeitern von Promotion-Tools (einschliesslich Field Agents) verursachte Drittschäden während eines Projekteinsatzes besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung in der Höhe von CHF 3'000'000.–.

Wird Promotion-Tools AG selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf die Vergütung für den Teil der Leistung, der selbstverschuldet nicht erbracht werden konnte. Anderweitige und darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Epidemien, Krieg, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

Eine weitere Haftung gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich für leichte Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Das gilt sowohl für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden sowie das Verschulden von Erfüllungsgehilfen (einschliesslich Field Agents).

Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf insgesamt CHF 100'000.00 pro Vertrag beschränkt. Ausgeschlossen ist die Haftung in jedem Fall für entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.

17. Abwerbung von Mitarbeitern durch den Kunden

Die von Promotion-Tools eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber weder aushilfsweise noch als feste oder freie Mitarbeiter angestellt bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn eine schriftliche Zustimmung von Promotion-Tools vorliegt. Die Abgangsentschädigungen in diesem Falle betragen:

für einen Field Agent: CHF 4‘000.–

bei einer Fixanstellung: 20% des Jahresgehaltes ("cost to company").

Bei Verstoss gegen diese Bestimmungen steht Promotion-Tools eine Konventionalstrafe von CHF 100'000.– pro Übertretung zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot nicht dahin und es kann weiterhin deren Beseitigung verlangt werden.

18. Änderung AGB

Massgebend ist jeweils diejenige Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung auf der Internetseite von Promotion-Tools aufgeschaltet ist. Promotion-Tools behält sich allerdings vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Im Falle laufender Aufträge informiert Promotion-Tools in geeigneter Weise die betroffenen Auftragnehmer über die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Kunden, bei denen die Änderungen nicht mitgeteilt werden, gelten nach wie vor die ursprünglichen Geschäftsbedingungen. Sind hingegen die mitgeteilten Änderungen für den Auftraggeber nachteilig, kann der Auftraggeber den Auftrag innerhalb von 30 Tagen ab der Mitteilung der Änderung den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt der Auftraggeber dies, akzeptiert er die Änderungen.

19. Gerichtsstand und Rechtswahl

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Promotion-Tools ist Schlieren. Promotion-Tools ist indes berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu belangen.

Auf alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Promotion-Tools ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie sämtlicher internationaler Übereinkommen (z.B. UN-Kaufrecht).

20. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen Promotion-Tools und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soweit wie möglich verwirklicht.